Für die Teilnahme an Ferienkader-Fußballcamps · Stand: 16.09.2026
Das Wichtigste vorweg. Bei uns buchen Sie nur den Campplatz Ihres Kindes. Ihre Reise — Flug, Hotel, Verpflegung — buchen Sie selbst, in Ihrem Namen, bei einem Reiseanbieter Ihrer Wahl.
Der Ablauf: Sie tragen sich kostenlos in die Platzliste ein. Sobald das Hotel feststeht, melden wir uns. Sie sehen sich das Haus an und buchen Ihre Reise. Steht die Reise, buchen Sie den Campplatz und zahlen dabei. Mit dieser Buchung ist der Platz verbindlich — ein Rücktrittsrecht besteht danach nicht.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Fußballcamps der Marke Ferienkader zwischen der
(nachfolgend „wir“) und der buchenden Person (nachfolgend „Sie“). Ferienkader ist eine Marke der Simpli GmbH.
(2) Vertragspartner sind ausschließlich volljährige, sorgeberechtigte Personen. Die Buchung erfolgt für ein oder mehrere teilnehmende Kinder.
(3) Abweichende Bedingungen Ihrerseits werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zu.
(4) Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.
(1) Gegenstand des Vertrages ist allein die Teilnahme Ihres Kindes am Fußballcamp. Die Leistung umfasst pro Kind und gebuchter Campwoche:
(2) Nicht Gegenstand des Vertrages sind Reiseleistungen — insbesondere Flug, Transfer, Unterkunft, Verpflegung und Reiseversicherungen. Diese buchen Sie eigenständig, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
(3) Wir sind kein Reiseveranstalter. Wir stellen keine Reise zusammen, bieten keinen Gesamtpreis aus Camp und Reise an und schließen keine Reiseverträge in Ihrem Namen. Campbuchung und Reisebuchung sind zwei getrennte Verträge mit getrennten Preisen, getrennten Bestätigungen und getrennten Vertragspartnern. Ihre Rechte aus dem Reisevertrag richten sich ausschließlich gegen Ihren Reiseanbieter.
(4) Unsere Rolle bei Ihrer Reisebuchung. Sobald das Hotel feststeht, nennen wir Ihnen dieses Haus und eine Buchungsmöglichkeit bei einem Reiseveranstalter mit Sitz in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum, der für unsere Familien Zimmer freihält. Buchen Sie dort eine Pauschalreise, treten wir dabei als Reisevermittler auf. Wir übermitteln dem Reiseveranstalter dabei keine Ihrer Daten; Sie buchen selbst und geben Ihre Daten dort selbst ein.
Wir nehmen keine Zahlungen auf Ihren Reisepreis entgegen. Die Annahme von Zahlungen auf Reiseleistungen durch uns ist ausdrücklich ausgeschlossen. Zahlen Sie Ihren Reisepreis ausschließlich an Ihren Reiseveranstalter.
(5) Als Reisevermittler stellen wir Ihnen vor Ihrer Reisebuchung die Informationen nach Artikel 250 §§ 1 bis 3 EGBGB in Textform zur Verfügung, die uns der Reiseveranstalter bereitstellt. Mängelanzeigen und andere Erklärungen zu Ihrer Reise, die Sie uns gegenüber abgeben, leiten wir unverzüglich an den Reiseveranstalter weiter.
(6) Hinweis auf Partnerlinks (Werbung). Die von uns genannte Buchungsmöglichkeit kann ein Partnerlink sein: Buchen Sie darüber, erhalten wir vom Reiseveranstalter eine Provision. Für Sie ändert sich der Preis dadurch nicht. Sie sind frei, bei einem beliebigen anderen Anbieter zu buchen — auf den Campplatz Ihres Kindes, den Campbeitrag und Ihre Rechte aus diesen AGB hat das keinerlei Einfluss. Solche Links kennzeichnen wir als Werbung.
(7) Es besteht keine Schulpflichtbefreiung, keine Beförderungs- und keine Unterbringungsleistung. Ihr Kind wohnt mit Ihnen im selben Hotel; außerhalb der Campzeiten nach § 12 liegt es in Ihrer Obhut.
(1) Die Eintragung über das Formular auf ferienkader.de ist kostenlos und unverbindlich. Sie begründet keinen Vertrag und keine Zahlungspflicht — weder für Sie noch für uns.
(2) Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs vergeben; maßgeblich ist der bei uns protokollierte Eingangszeitpunkt. Je Campwoche stehen 40 Plätze zur Verfügung. Ein Platz entspricht einem Kind in einer Campwoche.
(3) Wählen Sie „Eine der beiden — welche, ist uns egal“, teilen wir Ihr Kind der Woche mit der geringeren Auslastung zu. Wählen Sie „Beide Wochen“, belegt Ihr Kind einen Platz in jeder Woche; der Campbeitrag fällt dann je Woche an.
(4) Sind die Plätze einer Woche vergeben, rücken Sie auf die Warteliste und nach, sobald ein Platz frei wird. Ein Anspruch auf einen Platz entsteht aus der Eintragung nicht.
(5) Sie können Ihre Eintragung jederzeit formlos zurückziehen — eine E-Mail an hallo@ferienkader.de genügt. Kosten entstehen dadurch nicht.
(1) Sobald das Hotel feststeht, erhalten Sie von uns eine Nachricht mit dem Namen des Hauses, einem Link, unter dem Sie es ansehen und Ihre Reise berechnen können, Ihrer Platznummer, dem Termin Ihrer Campwoche, dem Campbeitrag und der Angabe nach § 8 Absatz 2 oder 3.
(2) Ab dieser Nachricht reservieren wir Ihren Platz bis zu dem darin genannten Datum. Dieses Datum orientiert sich daran, wie lange der Reiseveranstalter die Zimmer für unsere Familien freihält.
(3) Haben Sie den Campplatz bis zu diesem Datum nicht gebucht, vergeben wir ihn an die nächste Familie auf der Warteliste. Ein Anspruch auf eine Verlängerung der Reservierung besteht nicht; auf Anfrage verlängern wir sie, soweit es die Warteliste zulässt.
(4) Wir empfehlen Ihnen, zuerst Ihre Reise zu buchen und danach den Campplatz. So zahlen Sie den Campbeitrag erst, wenn feststeht, dass Sie anreisen können.
(1) Mit der Buchung über das von uns bereitgestellte Buchungs- und Zahlungsformular geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Campvertrages ab.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihnen die Buchung in Textform bestätigen (Buchungsbestätigung per E-Mail). Eine automatische Eingangs- oder Zahlungsbestätigung des Zahlungsdienstleisters ist noch keine Annahme.
(3) Sie sind verpflichtet, bei der Buchung vollständige und richtige Angaben zu machen, insbesondere zu Name, Alter und Gesundheit des Kindes sowie zu Ihrer Erreichbarkeit vor Ort.
(1) Der Campbeitrag beträgt 399 € je Kind und Campwoche. Für jedes weitere gleichzeitig gebuchte Kind derselben Familie beträgt er 299 € je Campwoche. Bei Buchung für beide Campwochen fällt der Beitrag je Woche an.
(2) Alle Preise sind Endpreise. Weitere Kosten für die Campleistung nach § 2 Absatz 1 fallen nicht an. Die Kosten Ihrer Reise sind darin nicht enthalten.
(3) Der Campbeitrag ist mit der Buchung in einer Zahlung fällig und über das Buchungsformular zu zahlen. Der Platz gilt mit vollständigem Zahlungseingang als gebucht.
(4) Mitzubringen sind von Ihnen selbst: Fußballschuhe, Schienbeinschoner und Sonnenschutz.
(1) Mit der Buchung ist der Campplatz verbindlich vergeben. Ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht — außer in den Fällen der §§ 9 und 10 — nicht. Der Campbeitrag bleibt in voller Höhe geschuldet, auch wenn Ihr Kind nicht oder nur teilweise teilnimmt, etwa wegen Krankheit, geänderter oder abgesagter Reise, verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise.
Warum es kein Rücktrittsrecht gibt. Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht — wie bei einer Eintrittskarte für eine Veranstaltung mit festem Datum. Sie buchen den Campplatz zu einem Zeitpunkt, zu dem Ihnen Hotel, Termin, Preis und Ihre eigene Reise bereits bekannt sind. Eine Bedenkzeit danach wäre gegenstandslos.
(2) Dies ist keine Stornogebühr und kein pauschalierter Schadensersatz, sondern der vereinbarte Preis für den für Ihr Kind vorgehaltenen Platz: Der Campvertrag läuft auf eine feste Campwoche und endet mit deren Ablauf; ein ordentliches Kündigungsrecht besteht bei einem solchen befristeten Vertrag nicht. Wir halten die Leistung für Ihr Kind bereit — ob es sie abruft, liegt bei Ihnen.
(3) Auf den Campbeitrag rechnen wir an, was wir infolge der Nichtteilnahme tatsächlich ersparen sowie was wir durch eine anderweitige Vergabe des Platzes erlangen. Diese Ersparnis ist nach unserer Kalkulation gering, weil Trainerteam, Sportanlage, Material und Trikotsatz unabhängig von der Teilnahme Ihres Kindes anfallen. Eine Nachbesetzung schulden wir nicht; wir versuchen sie von uns aus über die Warteliste.
(4) Ihnen bleibt der Nachweis unbenommen, dass wir tatsächlich mehr erspart oder erlangt haben.
Dringende Empfehlung: Schließen Sie eine Reiserücktrittsversicherung ab und geben Sie den Campbeitrag dort ausdrücklich als nicht erstattungsfähige Nebenkosten mit an. Viele Tarife decken ihn dann bei Krankheit ab. Klären Sie das vor der Buchung Ihrer Reise mit Ihrem Versicherer.
(1) Ob eine Campwoche zustande kommt, entscheiden wir vor der Hotelnachricht nach § 4 — auf Grundlage der Eintragungen in der Platzliste. Ein Camp braucht eine Gruppe; unter 20 Kindern je Campwoche führen wir es nicht durch.
(2) Mit der Hotelnachricht bestätigen wir, dass Ihre Campwoche stattfindet. Einen Rücktritt wegen zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns ab diesem Zeitpunkt nicht vor: Die Campwoche findet auch dann statt, wenn weniger Familien buchen als von uns erwartet.
(3) Entscheiden wir vor der Hotelnachricht gegen eine Campwoche, informieren wir die Eingetragenen in Textform. Kosten entstehen dabei nicht — zu diesem Zeitpunkt haben Sie weder gezahlt noch auf unsere Nachricht hin eine Reise gebucht.
(1) Können wir das Camp aus Gründen nicht durchführen, die wir nicht zu vertreten haben — insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Reisewarnungen für das Zielgebiet, Ausfall des Hotels oder Wegfall der Sportanlage —, sagen wir es ab und erstatten den vollen Campbeitrag unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen.
(2) Eine Absage des Camps berührt Ihren Reisevertrag nicht. Für Flug, Hotel und sonstige Reiseleistungen gelten ausschließlich die Bedingungen, die Sie mit Ihrem Reiseanbieter vereinbart haben. Für diese Kosten haften wir nach Maßgabe von § 15 nicht.
(1) Wir dürfen unwesentliche Änderungen des Campablaufs vornehmen, soweit sie den Gesamtcharakter der Leistung nicht beeinträchtigen — etwa Trainingsplan, Trainerteam, Gruppeneinteilung, genaue Trainingsuhrzeiten innerhalb des Vormittags oder die benutzte Sportanlage auf dem Hotelgelände. Wir informieren Sie darüber unverzüglich.
(2) Wetterbedingte Verlegungen einzelner Einheiten und der Ersatz einzelner Einheiten durch gleichwertige Alternativen bleiben vorbehalten.
(3) Eine Verlegung des Camps in ein anderes Hotel ist nur mit Ihrer Zustimmung möglich. Stimmen Sie nicht zu, können Sie zurücktreten und erhalten den vollen Campbeitrag zurück.
(4) Wir legen uns darauf fest, dass der Fußballplatz auf dem Hotelgelände liegt und das Hotel in direkter Strandlage ist. Wird eine dieser Zusagen nicht eingehalten, findet das Camp nicht statt; es gilt § 9.
(1) Teilnehmen können Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren; maßgeblich ist das Alter am ersten Camptag. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich; Mädchen und Jungen nehmen gleichermaßen teil.
(2) Ihr Kind muss körperlich in der Lage sein, an einem Vormittagstraining im Freien teilzunehmen. Sie versichern mit der Buchung, dass keine gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen.
(3) Sie sind verpflichtet, uns vor Campbeginn in Textform über alles zu informieren, was für die sichere Betreuung Ihres Kindes von Bedeutung ist — insbesondere Allergien, Asthma, Diabetes, Medikamente, Vorerkrankungen, Verletzungen und Einschränkungen. Wir behandeln diese Angaben vertraulich und verwenden sie ausschließlich für die Betreuung.
(4) Mindestens eine sorgeberechtigte Person muss während der gesamten gebuchten Campwoche vor Ort im Hotel anwesend und telefonisch erreichbar sein. Sie teilen uns dazu vor Campbeginn eine erreichbare Mobilnummer mit.
(5) Sie sorgen dafür, dass Ihr Kind pünktlich, mit geeigneter Sportkleidung, Fußballschuhen, Schienbeinschonern und ausreichendem Sonnenschutz zum Training erscheint.
(6) Wir verabreichen grundsätzlich keine Medikamente. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
(1) Unsere Aufsichtspflicht besteht ausschließlich während der Campzeiten — montags bis freitags von 9:30 bis 12:00 Uhr sowie während des Abschlussturniers am Freitag zu der Ihnen mitgeteilten Zeit. Sie beginnt mit der Übergabe des Kindes am Trainingsplatz und endet mit dem Ende der jeweiligen Einheit.
(2) Außerhalb dieser Zeiten liegt Ihr Kind in Ihrer Obhut — insbesondere auf dem Weg von und zum Platz, im Hotel, am Pool, am Strand und bei allen Aktivitäten des Hotels. Eine Aufsicht durch uns findet dort nicht statt.
(3) Erscheint Ihr Kind nicht zum Training, sind wir nicht verpflichtet, es zu suchen; wir informieren Sie darüber.
(1) Eine Unfall-, Kranken-, Haftpflicht- oder Reiserücktrittsversicherung für Ihr Kind ist nicht im Campbeitrag enthalten. Für den Versicherungsschutz Ihres Kindes sind Sie verantwortlich.
(2) Wir empfehlen ausdrücklich eine Auslandskrankenversicherung, eine private Haftpflichtversicherung sowie eine Reiserücktrittsversicherung, die den Campbeitrag als Nebenkosten einschließt (§ 7).
(3) Für Schäden, die Ihr Kind Dritten oder uns zufügt, haften Sie nach den gesetzlichen Vorschriften.
(1) Wir können ein Kind von einzelnen Einheiten oder vom weiteren Camp ausschließen, wenn es trotz Ansprache den Ablauf erheblich stört, sich oder andere gefährdet oder Anweisungen der Trainerinnen und Trainer wiederholt nicht befolgt. Wir suchen vorher das Gespräch mit Ihnen.
(2) In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Campbeitrags.
(3) Das Kind befindet sich ab dem Ausschluss wieder in Ihrer Obhut.
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen — haften wir begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Ihre Reisekosten — Flug, Unterkunft, Verpflegung, Transfers und Stornogebühren Ihres Reiseanbieters — sind von unserer Haftung nicht erfasst, da Sie diese Verträge eigenständig mit Dritten schließen (§ 2). Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.
(5) Für Leistungen Dritter — Hotel, Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Sportanlagenbetreiber außerhalb unserer Campzeiten — haften wir nicht. Ansprüche richten sich unmittelbar gegen den jeweiligen Anbieter.
(6) Für mitgebrachte Wertsachen, Kleidung und Sportgeräte übernehmen wir keine Haftung, soweit nicht Absatz 1 oder 2 greift.
(7) Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(1) Während des Camps und des Abschlussturniers entstehen Aufnahmen, die wir Ihnen als Erinnerung zur Verfügung stellen.
(2) Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Ihr Kind erkennbar ist — etwa auf ferienkader.de, in sozialen Netzwerken oder in Werbematerial —, erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer gesonderten, freiwilligen Einwilligung. Diese holen wir getrennt von diesen AGB ein; sie ist keine Bedingung für die Teilnahme.
(3) Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen — eine E-Mail genügt. Wir entfernen die Aufnahmen daraufhin unverzüglich aus den von uns kontrollierten Medien.
(4) Aufnahmen, die Sie selbst während des Camps machen, dürfen Sie nur veröffentlichen, soweit keine anderen Kinder erkennbar sind oder deren Sorgeberechtigte zugestimmt haben.
Wie wir Ihre Daten und die Daten Ihres Kindes verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung. Die zur Durchführung des Camps erforderlichen Daten verarbeiten wir auf Grundlage von Art. 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO; Gesundheitsangaben nach § 11 Absatz 3 auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
(2) Erklärungen nach diesen AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Eine E-Mail genügt.
(3) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG).
(4) Diese AGB gelten in der bei Ihrer Buchung gültigen Fassung und werden Ihnen mit der Buchungsbestätigung in Textform übermittelt. Spätere Änderungen wirken nicht auf bereits geschlossene Verträge.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.